Rücküberweisung der Bank ohne Auftrag
Herr J. sei Kunde bei dem Unternehmen UniCredit Bank Austria gewesen. Der Konsument hätte sein Konto überzogen, wobei die Bank die Mieten für mehrere Monate rückgebucht habe, jedoch mehr als für den Kontoausgleich notwendig gewesen sei. Laut Angaben des Konsumenten habe die Bank darauf bestanden, dass er die Rückbuchung veranlasst beziehungsweise beauftragt habe, was seiner Meinung nach jedoch nicht gestimmt habe. Nach Kontoausgleich sei eine neuerliche Überziehung nicht möglich gewesen und da Herr J. Probleme durch die fehlende Bezahlung der Mieten mit der Hausverwaltung bekam, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes.
Nach mehrmaliger Intervention des Konsumentenschutzes ließ die Bank die Mieten an die Hausverwaltung zurücküberweisen, wobei sich Herr J. bezüglich weiterer Schäden an einen Rechtsanwalt wandte.