Gefälschte Unterschrift auf Zahlungsanweisung
Frau K. sei seit mehreren Jahren zeichnungsberechtigt für das Konto ihrer Mutter bei der "Bawag P.S.K.", welche sich im Pflegeheim befinde. Laut Angaben der Konsumentin sei von dem Konto eine Abbuchung in Höhe von € 7.477,- erfolgt, wobei die Zahlungsanweisung nicht von ihr unterschrieben, sondern die Unterschrift gefälscht worden wäre. Ihren Angaben nach sei die Überweisung auf ein belgisches Konto, an einen Empfänger, an den noch nie Geld überwiesen worden wäre, erfolgt. Die Höhe des Betrages sei ihrer Meinung nach vollkommen ungewöhnlich gewesen, da monatlich immer einen Betrag in Höhe von max. € 3.000,- für die Pflegeheimkosten abgebucht werde. Zusätzlich sei sie nicht Inhaberin des Kontos, wie auf der Zahlungsanweisung angegeben, wobei sich auch Abweichungen von der Originalunterschrift zeigten. Da Frau K. die volle Rückbuchung des Betrages in Höhe von € 7.447,- habe fordern wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Die "Bawag P.S.K." überwies den gesamten Betrag zurück.