Abschlagszahlung
Frau K. habe im Oktober 2014 von einem Inkassobüro im Namen der "UniCredit Bank Austria AG" eine Forderung in Höhe von € 5.100,- erhalten. Die Konsumentin habe im Jahr 2011 ihr Girokonto bei der Bank um einen Betrag in Höhe von € 3.560,- überzogen, wobei sie mit der Bank im Sommer 2012 eine Ratenvereinbarung vereinbart habe. Frau K. würde nun die Zinsen als zu hoch empfinden und die Forderung anzweifeln. Da die Konsumentin eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Bankinstitut sich mit einer Abschlagszahlung in Höhe von € 1.500,- zur endgültigen Begleichung der Schuld einverstanden zu erklären, da ihr ansonsten nur mehr der Weg in die Privatinsolvenz bliebe. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung zwischen Frau K. und der Bank gefunden werden. Die "UniCredit Bank Austria AG" erklärt sich mit der Abschlagszahlung in Höhe von € 1.500,- zur endgültigen Begleichung der Schuld einverstanden.