Vorauszahlung ohne Wissen der Kundin
Frau P. habe im Jahr 2009 im Beisein eines Mitarbeiter der Protect Consulting GmbH mehrere von diesem vorgelegte Formulare unterschrieben, ohne zu wissen, wofür diese benötigt worden seien. Laut Angaben der Konsumentin habe sie die Endabrechnung des Versicherungsvertrages erhalten und feststellen müssen, dass damals ohne ihr Wissen eine Vorauszahlung in Höhe von € 15.000,- getätigt worden sei. Mittels ebenfalls unterfertigter Vollmacht sei ihren Angaben nach der genannte Betrag auf das Konto des Unternehmens transferiert worden. Frau P. hätte dem Unternehmen niemals dazu die Erlaubnis erteilt, wenn ihr bewusst gewesen wäre, dass ihr damit das Geld entzogen werden würde. Frau P. habe das Unternehmen um eine detaillierte Auskunft über den Verbleib des Geldes sowie um Rückerstattung ersucht. Da sie die Angelegenheit jedoch eigenständig nicht habe klären können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung seitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau P. gefunden werden. Das Unternehmen war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn ihr mitzuteilen, was mit dem eingezogenen Geld geschehen sei beziehungsweise ihr den Betrag in Höhe von € 15.000,- zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten.