Die Konsumentin eröffnete im Jahr 2013 ein Jugendkonto bei der UniCredit Bank Austria AG. Ab dem 03.10.2022 wurden ihr ohne vorherige Ankündigung auf einmal jeden dritten Monat das sogenannte Kontoführungs-Buchungsentgelt abgezogen. Der Betrag dafür belief sich Mitte 2024 auf rund € 600,--. Im Sommer 2024 kontaktierte die Konsumentin deshalb die UniCredit Bank Austria AG direkt, wo ihr nur lapidar erklärt wurde, dass für jene Buchungen, die sie getätigt hätte, eben jene Gebühren anfallen würden. Darüber hinaus wurden der Konsumentin auch jedes Quartal zusätzlich ihr nicht nachvollziehbare € 14,-- abgebucht. Da die Konsumentin diese plötzlich erhöhten Gebühren nicht nachvollziehen konnte und sie seitens des Unternehmens trotz mehrfacher Bemühung nicht entsprechend aufgeklärt wurde, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten der UniCredit Bank Austria AG das Anliegen der Konsumentin mehrfach ausführlich dar. Der Konsumentin wurde schließlich aus Kulanz ein Betrag von rund € 370,-- (der € 600.--) angeboten, womit sich die Konsumentin zufrieden erklärte.