Durch einen unautorisierten Zugriff auf das PayPal Konto des Konsumenten, der von Spanien aus erfolgte, wurden ca. 680,- € nach England überwiesen. Der Konsument setzte sich umgehend mit PayPal in Verbindung und nach langen Verhandlungen erklärte man ihm, dass er selbst es gewesen sein müsste, der die Überweisung per Telefon durchgeführt hätte. Der Konsument verfügte über einen Einzelgesprächsnachweis, durch den er belegen konnte, dass er den gesamten April nicht im Ausland war und somit eine Überweisung von Spanien aus nicht möglich war. Da der Konsument die Zahlungsleistung nicht übernehmen wollte, da er weder eine Zahlung in Auftrag gegeben noch ein Produkt beim einem Händler bestellt hatte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich umgehend mit PayPal in Verbindung und legten das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Einige Zeit danach konnte der Konsument feststellen, dass jenes Minus von 680,- €, welches die nicht nachvollziehbare dh. unautorisierte Zahlung betraf, schließlich von PayPal korrigiert wurde.