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Unberechtigte Gebühr für Kartensperre

Frau L. hatte bei der Santander Consumer Bank GmbH ein Konto, welches sie per Fax am 15.10.2014 kündigen beziehungsweise schließen wollte. Sie hätte anschließend eine Kreditabrechnung erhalten, wobei ein Abrechnungsbetrag angeführt worden sei, welcher ihrer Meinung nach vorwiegend aus einer Sollbuchung "Aufwandersatz F. Kartensperre K2 19.10." in Höhe von € 36,- entstanden wäre. Frau L. habe dies jedoch nicht nachvollziehen können, dass sie die Schließung des Kontos nachweislich am 15.10.2014 beauftragt und ihre Karte sofort danach entwertet habe, weshalb ihrer Meinung nach eine Gebühr für eine Kartensperre nicht gerechtfertigt gewesen sei. Aus diesem Grund wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Mithilfe des Konsumentenschutz konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit von Frau L. gelöst werden. Die Santander Consumer Bank GmbH überprüfte das Anliegen und teilte mit, dass, da Frau L. nicht mitgeteilt habe, die Karte bereits entwertet zu haben, eine Frist vor Abrechnung des Kartenkontos eingerichtet wurde, um ausstehende Umsätze noch verbuchen zu können. Allerdings war die Bank bereit, die Forderung in Höhe von € 36,- kulanterweise auszubuchen.