Keine Auszahlung der rückgekauften Anleihen?
Herr E. investierte im Dezember in jährlich kündbare Anleihen der WienWert Holding AG. Bereits im Juni 2017 kündigte der Konsument die Anleihen wieder, wobei er auch eine zeitnahe Bestätigung seiner Kündigung mit Wirksamkeit Anfang November 2017 vom Unternehmen erhielt. Als die Auszahlung nach zwei Wochen noch nicht erfolgt war, kontaktierte Herr E. die WienWert Holding und erkundigte sich nach dem Grund der Verzögerung. Als Antwort wurde ihm mitgeteilt, es gäbe ein Problem bei der Abwicklung mit der Bank, an einer Lösung werde aber mit Nachdruck gearbeitet. Da der Konsument nach einer weiteren Woche immer noch keine Rückmeldung erhalten hatte, setzte er sich mit der zuständigen Bank in Verbindung. Er erhielt hier lediglich die Information, die KESt würde sich aus dem Anschaffungswert berechnen. Da Herr E. nun davon ausgehen musste, die Abwicklung selbstständig mit dem zuständigen Finanzamt übernehmen zu müssen und von der WienWert Holding auch in Bezug auf die Rückzahlung des von ihm investierten Kapitals keine Unterstützung bzw. Betreuung erhielt, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die WienWert Holding AG war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme in dem Fall nicht zu erreichen.