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Keine Rückerstattung möglich?

Von 2006 bis 2016 haben Herr S. und seine Lebensgefährtin bei der UniCredit Bank Austria AG einen Kredit in Höhe von € 25.000,- abgeschlossen. Der Konsument teilt weiter mit, dass seine Einkommenslage wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustandes, er ist seit Jahr 2005 zu 70% und seit Jahr 2007 zu 80% behindert, sehr schlecht ist. Laut Angaben des Konsumenten hat er zusammen mit seiner Lebensgefährtin trotz seiner schwierigen Situation, der Bank immer etwas zurückbezahlt, nämlich monatliche Raten in Höhe von ca. € 400,- obwohl er über wenige hundert Euro als monatliches Einkommen verfügt. Herr S. meint, dass ihm die UniCredit Bank Austria AG über die Jahre zu viel für Zinsen und Spesen verrechnet hat, weshalb er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen eine Rückvergütung abgelehnt hat. Laut Angaben der UniCredit Bank Austria AG gab es während der Rückzahlungsphase des besagtes Kredits ein mehrfaches Entgegenkommen, indem Stundungen erstattet wurden. Nach interner Überprüfung teilte das Unternehmen mit, dass es dem Ansuchen des Konsumenten um Rückerstattung von Zinsen und Spesen nicht nachkommen kann. Weiters meinte UniCredit Bank Austria AG, dass Herr S. bezüglich dieser Angelegenheit direkt aufgeklärt wird. Bis Redaktionsschluss wurde keine erneute Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.