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Was passiert mit mein Verlust?

Herr Ing. P. hat im Jahre 2004 eine Lebensversicherung bei Aspecta abgeschlossen, die von dem Unternehmen HDI Gerling Lebensversicherung AG übernommen wurde. Laut Angaben des Konsumenten hat er seitens des Unternehmens die Information erhalten, dass einer seiner Garantiefonds aufgelöst wird und er binnen vier Wochen ein Ersatzfond wähle müsse, ansonsten wird es in ein anderes Portofolio investiert, wo er keine Höchststandgarantie mehr haben wird. Da Herr Ing. P. keine Information über seine Möglichkeiten bezüglich der vorzeitige Rückgabe seiner Anteile bekommen hat, war er mit der Vorgehensweise des Unternehmen nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn Ing. P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die HDI Gerling Lebensversicherung AG ließ in erster Linie mitteilen, dass der Konsument ein Teil seiner Prämie in einem Fond der dem Unternehmen Deutsche Asset Management S.A. investiert hat. Dieses Unternehmen hat nunmehr entschieden, den Fond aufzulösen, wobei die HDI Gerling Lebensversicherung AG kein Einfluss auf diese Entscheidung hat. Des Weiteren teilte das Unternehmen noch mit, dass der Sparanteil der Prämien und auch das vorhandene Vertragsvermögen in einem anderen Fonds veranlagen werden muss. Der Vertrag wird, laut Informationen von dem Unternehmen, auch in die Zukunft wie bisher fortgeführt, lediglich der Fonds, in welchen der Vertragsvermögen veranlagt ist, wird sich ändern. Abschließend ließ die HDI Gerling Lebensversicherung AG noch mitteilen, dass wenn Herr Ing. P. beabsichtigt sein Vertrag zu stornieren, so gelangt es zur Auszahlung. Zu den Angaben des Unternehmens hat auch der Konsument Stellung genommen und gab bekannt, dass er sich entschieden hat, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, da er der Meinung war, dass die Vertragsgrundlage geändert wurde, indem es für den neuen Vertrag keine Höchststandgarantie mehr geben würde. Er hat das Unternehmen um Rückerstattung aller bisher getätigten Einzahlungen ersucht. Daraufhin hat die HDI Gerling Lebensversicherung AG mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit auf Rückabwicklung des Vertrages gibt, jedoch das Unternehmen war bereit auf Stornoabschläge und Kündigungsfristen zu verzichten. Somit hat der Konsument einen Betrag in Höhe von ca. € 14.000,- zurück bekommen, war aber damit nicht komplett zufrieden, da er laut eigenen Angaben nach, einen Verlust in Höhe von ca. € 2.200,- bekommen hat.