Keine Kenntnis über die Forderung?
Gegenüber Herrn S. wurde seitens der Meinl Bank AG eine Forderung in Höhe von € 175,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er bis vor ca. 7 Jahren ein Kapitalsparbuch besessen, welches damals aufgelöst bzw. geschlossen wurde. Herr S. hat jedoch keinerlei Forderungen oder jegliche Informationen bezüglich eines Verrechnungskontos erhalten. Da der Konsument die Forderung nicht nachvollziehen konnte und keine Auskunft seitens des Bankinstituts erhalten hat, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Herrn S., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Meinl Bank AG teilte mit, dass die Forderung keinen Bezug auf das Kapitalsparbuch hat, sondern es sich um angelaufene Spesen aus einem Wertpapierdepot handelt. Herr S. wurde zudem mehrmals gemahnt, hat die Forderung jedoch nicht beglichen. Die Meinl Bank AG war dennoch bereit die Forderung auf einen Betrag in Höhe von € 100,- zu reduzieren, auf den Differenzbetrag zu verzichten und nach Begleichung das Konto zu schließen.