Flugtickets gebucht, jedoch nicht ausgestellt.
Frau S. habe bei dem Unternehmen Opodo Deutschland Flugtickets für den Zeitraum vom 03.08.2014 bis 31.08.2014 für zwei Personen von Wien nach Moskau, Russland und retour, zum Preis von € 561,- gebucht. Frau S. habe kurz vor der Abreise feststellen müssen, dass zwei Flugtickets gebucht worden wären, jedoch diese nie ausgestellt worden seien. Laut Angaben der Konsumentin seien die Weiterflüge von Moskau bereits gebucht und bezahlt worden, weshalb sie vor Ort am Flughafen nochmals zwei Tickets zum Preis von € 755,- habe kaufen müssen. Frau S. habe das Unternehmen direkt vom Flughafen und nach ihrer Rückkehr telefonisch und schriftlich kontaktiert, jedoch sei ihr lediglich mitgeteilt worden, dass die Zahlung von ihrer Kreditkarte nicht abgebucht werden konnte und sie darüber angeblich verständigt worden sei. Laut Angaben von Frau S. habe sie jedoch keine Benachrichtigung bezüglich Problemen mit der Abbuchung von ihrer Kreditkarte erhalten. Durch die Notwendigkeit, die Tickets vor Ort kaufen zu müssen, sei ihr Kreditrahmen für die einmonatige Reise durch diese Mehrkosten geschmälert worden, da sie einen Betrag in Höhe von € 755,- weniger zur Verfügung gehabt habe und zudem seien auch weitere Kosten in Höhe von € 36.- für die Ferngespräche entstanden. Frau S. habe von Opodo Deutschland die Preisdifferenz bei den Flugtickets in Höhe von € 194,- sowie die Kosten für die Ferngespräche in Höhe von € 36,- als Schadenersatz bzw. Wiedergutmachung erstatten bekommen wollen, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Opodo Deutschland erstattete Frau S. den Betrag in Höhe von € 194,- für die entstandenen Mehrkosten sowie einen Betrag in Höhe von € 25,- für die Ferngespräche.