€ 600,- pro Person zugesichert!
Herr G. habe einen Hin- und Rückflug für 2 Personen von Wien nach Bridgetown, Barbados, gebucht. Laut Angaben des Konsumenten habe der Rückflug jedoch erst mit einer 24-stündigen Verspätung stattgefunden. Herr G. habe von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft Condor Flugdienst GmbH, nachdem er darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, dass der Flug nicht stattfinden würde, ein Informationsblatt bezüglich der Fluggastrechteverordnung erhalten. Zusätzlich sei ihm mitgeteilt worden, dass ein Betrag in Höhe von € 600,- pro Person erstattet werden würde, da ein technischer Defekt für die Verspätung verantwortlich gewesen sei und ein Ersatzteil und der Techniker erst hätten eingeflogen werden müssen. Da Herr G. den ihm gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zustehenden Betrag in Höhe von insgesamt € 1.200,- fordern habe wollen, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn G. gefunden werden. Die Condor Flugdienst GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn den Betrag in Höhe von insgesamt € 1.200,- zu erstatten.