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Reise aufgrund Überbuchung storniert - um Rücküberweisung des bezahlten Betrages ersucht!

Herr H. habe für eine Woche im August 2014 eine Pauschalreise für zwei Personen nach Griechenland, Kreta, Agia Galini über ReiseMeer GmbH zum Preis von € 1.760,- gebucht. Der Konsument sei ein Tag vor Abreise informiert worden, dass das gewünschte Hotel überbucht gewesen sei, und daher, da andere Angebote nicht seinen Ansprüchen entsprachen, habe er die Reise storniert. ReiseMeer GmbH habe dem Konsumenten die Rücküberweisung des bezahlten Betrages für die Reise zugesagt, jedoch konnte Herr H. keine Überweisung feststellen können, weshalb er sich an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden: das Unternehmen habe dem Konsumenten einen Betrag in Höhe von € 1.725,- rückerstattet, wobei sich ReiseMeer GmbH jedoch eine Stornogebühr in Höhe von € 35,- einbehalten habe.