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Gepäckstücke verspätet erhalten

Herr S. habe über die österreichische Vertretung des Unternehmens Air France eine Frankreichreise für drei Personen gebucht, wobei er und die Mitreisenden ihre Gepäckstücke bei der Anreise erst 16 Tage später erhalten hätten. Die Konsumenten mussten Nachkäufe tätigen, wobei ihnen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. € 800,- entstanden seien, was sie dem Unternehmen reklamiert hätten, jedoch ohne eine positive Rückmeldung erhalten zu haben, weshalb sich Herr S. an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Die österreichische Vertretung des Unternehmens Air France habe dem Konsumenten einen Betrag in Höhe von € 720,- als Schadenersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten überwiesen.