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Entgangene Urlaubsfreude aufgrund von Reisemängeln

Herr K. habe über das Unternehmen TUI Austria Holding GmbH eine Reise für drei Personen nach Griechenland, Korfu gebucht. Bei der Buchung sei dem Konsumenten ein ruhiges Familienzimmer mit räumlicher Trennung und ausreichend Platz für drei Personen zugesichert worden, jedoch entsprach das gewünschte Hotelzimmer im Louis Grand Hotel aufgrund verschiedener Reisemängel nicht seinen Ansprüchen. Der Konsument habe die Reisemängel bei dem Unternehmen bekannt gegeben, wobei ihm ein Betrag in Höhe von € 100,- als Schadenersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten angeboten worden sei. Da Herr K. das Angebot des Unternehmens als nicht zufriedenstellend empfand, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. TUI Austria Holding GmbH hat infolge der Intervention des Konsumentenschutzes Herrn K. einen Betrag in Höhe von € 400,- als Schadenersatz für die entgangene Urlaubsfreude angeboten. Der Konsument hat das Angebot des Unternehmens angenommen, da ihm bewusst war, dass das Unternehmen kein besseres Angebot unterbreiten würde, wobei das Unternehmen den Betrag auf das von Herrn K. bekannt gegebene Konto überwiesen hat.