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Buchung für zwei Doppelzimmer

Am 26.02.2015 habe Frau S. eine Reise (Flüge und Übernachtung) für vier Personen nach New York über die Webseite des Unternehmens "Last Minute Tours GmbH" zum Preis von € 4.426,- gebucht. Laut Angaben der Konsumentin sei die Webseite nicht klar strukturiert gewesen, wobei sie ihren Angaben nach ''Doppelzimmer'' gebucht habe, in der Annahme zwei Doppelzimmer gebucht zu haben. Frau S. sei seitens des Unternehmens mitgeteilt worden, dass sie sich telefonisch hätte melden müssen, um zwei Doppelzimmer zu buchen, jedoch sei der telefonische Kontakt bei einer Onlinebuchung ihrer Meinung nach ungewöhnlich, zumal sie bei der Buchung auch nicht darauf hingewiesen worden sei. Frau S. sei mitgeteilt worden, dass der Betrag für zwei Doppelzimmer € 580,- mehr pro Person betragen würde. Da Frau S. den Aufpreis nicht habe nachvollziehen können, da der Fehler nicht durch ihr Verschulden entstanden sei, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Frau S. gefunden werden. "Last Minute Tours GmbH" hat Frau S. einen Rabatt von 3 %, also € 200,- für die Buchung angeboten.