Ausgleichszahlung bei 19-stündige Flugverspätung
Frau F. hat mit die "Qatar Airways Wien" einen Hin- und Rückflug für drei Personen von Wien über Doha nach Colombo gebucht. Da das Unternehmen den Hinflug annuliert hat, ist die Konsumentin mit einer 19-stündigen Verspätung in ihrem Hotel am Zielort angekommen. Trotz der Umstände musste Frau F. das Hotelzimmer auch für die verpasste Nacht bezahlen. Aus diesen Gründen wandte sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich und ersuchte das Unternehmen, ihr im Sinne der Fluggastverordnung eine Ausgleichszahlung in Höhe von ca. € 600,- pro Person zu zahlen. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Die "Qatar Airways Wien" hat der Schadensregulierung zugestimmt und den Betrag überwiesen.