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Geldabbuchung trotz Unterbrechung des Buchungsvorgangs

Frau J. habe im Februar 2015 bei der Deutschen Lufthansa AG einen Hin- und Rückflug von Wien nach Frankfurt am Main für drei Personen buchen wollen. Für den Rückflug habe die Konsumentin irrtümlich den Monat März statt Februar eingetragen, weshalb sie den Buchungsvorgang nicht vollständig beendet habe. Trotzdem sei ihr ein Betrag in Höhe von € 395,- abgebucht worden, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft leider nicht bereit war, Stellung zum dargestellten Sachverhalt zu nehmen.