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Probleme bei Online-Buchungen vorhanden!

Gegenüber Frau J. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin A. & M. Hotelmanagement GmbH eine Forderung in Höhe von € 100,- geltend gemacht worden, obwohl laut Angaben der Konsumentin sie keinen bindenden Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe.
Frau J. habe über booking.com ein Zimmer für eine Nacht im Hotel Attache buchen wollen. Da sie jedoch über keine Kreditkarte verfügte, konnte der Buchungsprozess nicht zu Ende durchgeführt
werden und sei in Folge dessen abgebrochen worden, wobei die Konsumentin daraufhin eine andere Buchung getätigt habe. Da die Konsumentin keine bindende Buchung bei booking.com durchgeführt habe bzw. keine Buchungsbestätigung erhalten habe, konnte sie den Rechtsgrund der erhaltenen Forderung nicht nachvollziehen und habe sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes bestätige booking.com, dass die Buchung zu Ende geführt worden sei und Frau J. die notwendigen Informationen per E-Mail erhalten hat, Informationen die laut Angaben der Konsumentin bei ihr nicht angekommen seien. Da keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden konnte, habe die Konsumentin sich infolgedessen bereit erklärt die Hotelkosten, ohne anfallende Zinsen, zu übernehmen. Das Angebot wurde seitens booking.com akzeptiert.