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Gepäck verloren, jedoch kein Entgegenkommen

Frau A. sei mit "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" am 17.08.2014 von Wien nach Frankfurt geflogen, wobei ein Koffer verloren gegangen sei. Die Konsumentin habe sich mit "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" in Verbindung gesetzt, woraufhin ihr ein Schadenersatz in Form eines Gutscheins in Höhe von € 75,- beim nächsten Flug angeboten worden sei. Frau A. sei mit dieser Lösung nicht zufrieden gewesen, und trotz weiterer Kontaktaufnahmen mit dem Unternehmen sei keine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Zusätzlich habe die Konsumentin das Gepäckstück
erst Tage später, beschädigt und mit fehlenden Kleidungsstücken zurückbekommen, was zu Unannehmlichkeiten und zu einer finanzieller Belastung in Höhe von € 1.200,- geführt habe. Hilfesuchend hat sich Frau A. an das Konsumentenschutz gewandt. Auch nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für die Konsumentin gefunden werden, da "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" nicht bereit war eine Stellungnahme abzugeben.