Somit steht dem Brüssel-Flug nichts mehr im Wege
Frau B. habe zu Weihnachten 2013 eine Reise nach Ibiza gebucht und dabei mit "BD 24 Berlin Direkt Versicherung AG" eine Reiseversicherung abgeschlossen. Zwar habe sie per E-Mail eine Bestätigung der Buchung dieser Reiseversicherung, sonst aber keine weiteren Unterlagen, auch keine Versicherungspolizze erhalten und somit sei sie nicht über eine automatische Vertragsverlängerung informiert worden. Im Dezember 2014 habe Sie eine Reise nach Brüssel gebucht und dabei unabsichtlich eine weitere Versicherung, nämlich eine Umbuchungsversicherung mit dem Unternehmen abgeschlossen. Da die Konsumentin doppelt versichert sei, habe sie die erste Versicherung kündigen wollen und die nun geltend gemachte Forderung in Höhe von knapp € 350,-beeinsprucht. Aufgrund dessen dass das Unternehmen die Angelegenheit nicht bereit gewesen sei mit Frau B. zu klären kam sie zu den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist das Anliegen der Konsumentin zu 100 % positiv abgeschlossen worden. "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" hat die Erstversicherung storniert, womit die Kundin nun sorglos in dem wohlverdienten Urlaub fliegen konnte.