Keine Erklärung
Herr Mag. L. habe Ende letzten Jahres durch einen Reisevermittler Flüge für vier Personen von Wien nach Madeira und retour gebucht. Kurze Zeit vor dem Rückflug sei der Konsument darüber informiert worden, dass dieser aufgrund eines Streiks der Mitarbeiter der Fuluggesellschaft "TAP Portugal" nicht mehr stattfinden könne. Daher sei Herr Mag. L. verpflichtet gewesen eine andere Buchung bei einer anderen Fluggesellschaft für den Rückflug zu tätigen. Da der Konsument im Nachhinein das zusätzlich bezahlte Geld sowie einen Schadenersatz nicht zurückerhalten habe, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. "TAP Portugal" war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen sowie dem Konsumentenschutz oder dem Konsumenten zu antworten geschweige denn entgegenzukommen.