Geldstrafe mit erhöhten Zinsen und Mahngebühren begleichen?
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von ÖBB-Personenverkehr AG eine Forderung in Höhe von € 240,- geltend gemacht worden. Der Konsument habe eine Geldstrafe seitens des Unternehmens erhalten, sei jedoch danach vom Dezember 2013 bis Dezember 2014 inhaftiert gewesen, wobei er den Betrag nicht mehr begleichen konnte. Durch den Konsumentenschutz ersuche Herr K. das Unternehmen ÖBB-Personenverkehr AG die entstandenen Zinsen und Mahngebühren zu erlassen. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro teilte dem Konsumenten mit, dass die Forderung aus Kulanz aus der Bearbeitung genommen wurde und keine weiteren Forderungen an ihn gestellt werden.