Abflug erst nach elf Stunden stattgefunden
Herr S. habe einen Hin- und Rückflug von Wien nach Leipzig für den Anfang des Monats November 2014 bei dem Unternehmen Austrian Airlines AG gebucht. Der Hinflug habe ohne Angaben eines Grundes nicht zum geplanten Zeitpunkt stattgefunden, sodass der Konsument nur elf Stunden später den nächstmöglichen Flug in Anspruch nehmen habe müssen. Nach der Reise habe Herr S. den Vorfall reklamiert und seine Ansprüche auf einen Schadenersatz in Höhe von € 250,- entsprechend der EU-Fluggastverordnung dem Unternehmen schriftlich bekannt gemacht, jedoch habe er keine Rückmeldung erhalten. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Überweisung des Betrages in Höhe von € 250,- seitens Austrian Airlines AG in Auftrag gegeben.