Flugannullierung
Frau I. habe über das Unternehmen Austrian Airlines AG eine Hin- und Rückflug von Wien nach Sofia gebucht und bezahlt. Beim Rückflug sei die Konsumentin ca. 1,5 Stunden vor dem Abflug über die Flugannullierung informiert worden. Der Konsumentin sei seitens der Fluggesellschaft die Unterkunft in einem Hotel angeboten worden, jedoch habe sie das Angebot nicht in Anspruch genommen, da sie eine Wohnung in Sofia habe. Das Unternehmen habe Frau I. auch ein Ersatzflug angeboten, jedoch sei dieser erst am nächsten Tag erfolgt. Frau I. habe sich bezüglich einem Schadenersatz aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Taxikosten an das Unternehmen gewandt, jedoch habe sie keine positive Rückmeldung erhalten. Aus diesen Gründen wandte sich Frau I. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen ihr eine Ausgleichsleistung in der für Flüge bis zu 1.500 Kilometer vorgesehenen Höhe anzubieten. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes überprüfte die Fluggesellschaft die Angelegenheit und teilte mit, dass der Konsumentin eine Ausgleichsleistung in Höhe von € 250,- erstattet wird.