Stornierte Buchung - kein Entgegenkommen?
Im September 2014 habe Herr P. über das Unternehmen Hotels.com L.P. für Dezember 2014 ein Zimmer für zwei Wochen im Hotel Cherai Beach Resort in Kerala, Indien gebucht und bezahlt, auch eine Buchungsbestätigung habe er noch im selben Monat erhalten. Das Hotel habe Herrn P. zwei Tage vor Abreise benachrichtigt, dass die Buchung storniert worden sei. Der Konsument habe sich daraufhin an das Unternehmen zwecks einer Alternative gewandt, dieses habe ihm jedoch kein anderes Hotel anbieten können, weshalb Herr P. sich gezwungen gesehen habe, den gebuchten Flug zu stornieren. Da das Unternehmen die Durchführung und die Gültigkeit der Buchung telefonisch garantiert habe, jedoch weder seine Vertragspflichten erfüllt noch dem Konsumenten eine Alternative angeboten habe,
wandte sich Herr P. an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, ihm einen Betrag in Höhe von € 4.900,- als Schadenersatz für sämtliche frustrierte Aufwendungen anzubieten. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn P. gefunden werden. Das Unternehmen Hotels.com L.P. war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn dem Konsumenten eine Entschädigungsleistung anzubieten.