Inkassoforderung erhalten!
Frau B. hat über Neckermann Reisen eine Reise nach Bulgarien (03.08.2013 - 17.08.2013) für fünf Personen zum Preis von € 4.524,- gebucht. Laut Angaben der Frau B. hat das Unternehmen im Namen des Veranstalters, der Thomas Cook Touristik GmbH, die Reisebestätigung samt Rechnung übermittelt. Dabei ist auch die Anzahlung in Höhe von € 1.133,- fällig geworden. Anlässlich eines Telefonates mit einem Mitarbeiter der Thomas Cook Touristik GmbH hat sie um eine Fristerstreckung gebeten und erfahren, dass die gebuchte Reise nicht mehr verfügbar ist. Die Reise wurde durch Neckermann storniert und ihr wurden Stornokosten in Höhe von € 2.513,- in Rechnung gestellt. Weiters hat das Unternehmen ihr mitgeteilt, dass die Stornokosten mit der Buchung einer gleichwertigen Reise entfallen würden. Laut Angaben der Konsumentin hat sie eine Reise für den Zeitraum 28.07.2013 bis 11.08.2013 zum Preis von € 3.551,- gebucht, umgehend danach ist ihr mitgeteilt worden, dass sich der Preis auf € 3.596,- erhöht hat. Die verbindliche Buchung dieser Reise ist per E-Mail erfolgt und wurde seitens der Thomas Cook Tourkistik GmbH bestätigt. Danach hat die Konsumentin die Anzahlung und Restzahlung geleistet. Schließlich hat auch die Reise stattgefunden. Nach der Reise ist aber gegenüber Frau B. seitens eines Inkassobüros eine Forderung in Höhe von € 2.800,32, die die erste, stornierte Buchung betroffen hat, geltend gemacht. Im Rahmen eines Telefonates wurde dem Unternehmen erklärt, dass es sich um einen Irrtum handelt. Frau B. ist daher davon ausgegangen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Am 11.09.2014 ist ihr gegenüber erneut eine Forderung diesmal seitens eines anderen Inkassobüros bereits in Höhe von € 3.052,98 geltend gemacht. Diese Forderung betrifft nach Angaben der Konsumentin wieder die erste Buchung. Hilfesuchend hat sich Frau B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag wurde aufgelöst und die Forderung ausgebucht. Thomas Cook Touristik GmbH hat sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.