Salomonisches Urteil im steierischen Salzkammergut
Vom 20.12.2014 bis 27.12.2014 habe Frau H. eine Reise für vier Personen nach Bad Mitterndorf bei "Landhaus Jasmin" zum Gesamtpreis von € 585,90 buchen wollen. Da nach Angaben der Konsumentin in der Buchungsbestätigung die Wendung "Um die Buchung zu fixieren, bitte ich um eine Anzahlung von € 100,-" verwendet worden sei, habe sie angenommen, dass die Buchung noch nicht fixiert sei und habe anderswo gebucht. Das besagte Unternehmen habe im Nachhinein auf die Zahlung des Gesamtbetrages bestanden da ihm ein Schaden in besagter Höhe entstanden sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist ein salomonisches Urteil gefällt worden. Beide Parteien erklärten sich bereit die Rechnung zu halbieren.