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Flugverschiebung, jedoch keine Entschädigung

Herr K. habe eine Pauschalreise für zwei Personen nach Teneriffa zum Preis von € 1.250,- gebucht, wobei der Flugtransport durch "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" erfolgen sollte. Laut Angaben des Konsumenten habe leider der Rückflug mit zehn Stunden Vespätung stattgefunden. Da Herr K. ein Betrag in Höhe von € 1.200,- als Schadenersatz haben wollte, wandte er sich hilfesuchend an das Konsumentenschutz. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes war "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" jedoch nicht bereit dem Konsumentenschutz zu antworten bzw. Herrn K. entgegenzukommen. Daher konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden.