• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Reisemängel

Frau O. habe eine Reise für zwei Personen in die Türkei über die Restplatzbörse in Wien zum Preis von € 1.534,- gebucht. Der Konsumentin zufolge habe das gewünschte 5-Sterne-Hotel Grand Pearl Beach Resort & Spa in Antalya, Türkei, aufgrund von Reisemängeln nicht ihren Ansprüchen entsprochen. Die Konsumentin habe die verschiedenen Reisemängel dem Unternehmen One Touristik GmbH bekannt gegeben. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes teilte One Touristik GmbH mit, dass das Unternehmen als Reiseveranstalter auf die schriftlichen Unterlagen angewiesen und bei den Vorkommnissen nicht selbst dabei ist, weshalb sich One Touristik GmbH nur aus den Schreiben der Kunden, Erfahrungswerten und den Rückantworten der Agenturen ein Bild der Situation machen können. Als Angebot einer außergerichtlichen Einigung, lediglich als Geste, war das Unternehmen One Touristik GmbH bereit der Konsumentin einen Betrag in Höhe von € 200,- anzubieten.