Dienstleistung des Reiseleiters bewirkte Schadenersatz
Frau M. habe eine 21-tägige Reise für zwei Personen in die Mongolei bei dem Unternehmen Swiss Travel Club zum Preis von CHF 7.780,- gebucht. Da der Konsumentin zufolge die erbrachten Leistungen sowie die Reisebegleitung nicht wie beworben und damit auch nicht ihren Ansprüchen entsprechen, habe sie nach der Reise dieses reklamiert. Das Unternehmen Swiss Travel Club habe aus Kulanz eine Rückzahlung in der Höhe von € 600,- angeboten, jedoch habe Frau M. das Angebot im Vergleich zum Reisepreis als zu gering erachtet. Ein weiteres Entgegenkommen sei seitens Swiss Travel Club abgelehnt worden. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, weil das Unternehmen Swiss Travel Club die Rückerstattung des Betrages in der Höhe von € 600,- aus Kulanz weiterhin als angemessen betrachtet habe und der Konsumentin leider nicht mehr entgegenkommen wollte. In Folge habe sich die Konsumentin an ihre Rechtsschutzversicherung gewandt.