Im Dezember 2023 hatte die Konsumentin bei Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) zwei Flüge von Wien nach Sarajevo und retour sowie damit verbundenes Gepäck gebucht. In der Folge wurden jedoch die Flüge von Austrian Airlines kurz vor dem Abflug storniert. Trotz der Stornierung wurden der Konsumentin die Kosten für die Flüge und das Gepäck von ihrem Konto abgebucht. Da die Konsumentin davon überzeugt ist, dass sie entsprechend den europäischen Fluggastrechten Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung für den stornierten Flug sowie für das aufgegebene Gepäck hat, versuchte sie beim Kundendienst von Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) die Rückerstattung geltend zu machen. Darüber hinaus stellte die Konsumentin fest, dass ihr mehrfach Geld für eine Prime Mitgliedschaft bei Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) abgebucht worden war, wozu die Konsumentin jedoch nie zugestimmt hatte. Ganz im Gegenteil: sie hatte das Abo für eine Prime-Mitgliedschaft bereits längere Zeit vor den gegenständlichen Abbuchungen gekündigt. Da es der Konsumentin nicht gelungen war, mit dem Kundendienst von Opodo Kontakt aufzunehmen um die Rückerstattung zu erhalten und die Prime-Mitgliedschaft zu beenden, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen die Anliegen der Konsumentin betreffend Rückerstattung und Beendigung der Prime-Mitgliedschaft mehrfach ausführlich dar. Letztlich wurde der Konsumentin schließlich der Betrag für ihre Flüge in der Höhe von rund € 204,- zurücküberwiesen. Die Rückerstattung für das aufgegebene Gepäck wurde jedoch abgelehnt, da keine Rechtsansprüche nach Angaben des Unternehmens dafür bestünden. Betreffend die Abbuchungen für die gekündigte Prime Mitgliedschaft teilte das Unternehmen mit, dass aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Mitgliedschaftsbeitrag in Höhe von rund € 75,- rückerstattet würden. Darüber hinaus wäre das Mitgliedschaftskonto seit Juli 2024 nicht mehr aktiv.