Reise außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten gebucht
Frau L. habe unverbindlich über Unternehmen DocLX Travel Events GmbH, jedoch außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten, eine Maturareise in die Türkei zum Frühbucherpreis von € 800,- gebucht, wobei die Reise ansonsten zu einem Preis von € 900,- zu buchen gewesen sei. Laut Angaben der Konsumentin sei seitens des Unternehmens jedoch eine Forderung in Höhe von € 1.362,- geltend gemacht worden, welche sie nicht nachvollziehen habe können und weshalb sie die Reise storniert habe. Dabei seien Kosten in Höhe von € 190,- entstanden. Da die Konsumentin keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe bzw. sie die Stornogebühren somit nicht nachvollziehen habe können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz und ersuchte DocLX Travel Events GmbH die Forderung auszubuchen und den Vertrag als nichtig zu betrachten oder gegebenenfalls die Stornierungskosten auf € 80,- zu reduzieren. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen mit, dass das Vorhaben auf X-Jam zu fahren wohl besprochen und bedacht war, da die Konsumentin unterschrieben hat. Da DocLX Travel Events GmbH die Äußerung der Konsumentin als keinen relevanten Stornierungsgrund angehen hat, sind die Stornierungskosten nicht reduziert worden.