Herr A. buchte am 17.02.2023 online bei Air france sieben Flugtickets nach Afrika, wobei der Gesamtbetrag dafür sofort über Kreditkarte abgebucht wurde. Am 7.03.2023 erhielt der Konsument eine Email vom Unternehmen, dass zwei Tickets storniert und das Geld zurück überwiesen worden wäre. Herr A. buchte deshalb nochmals zwei Flüge nach Afrika bei Air France, wobei das Geld dafür nochmals abgebucht wurde. Der Konsument hatte nun doppelt für die Flüge bezahlt, aber vom Unternehmen keine Rückzahlung für die stornierten Flüge (rund € 3820,-) erhalten. Da trotz mehrfacher Urgenz durch den Konsumenten keine Rückzahlung erfolgte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen den Sachverhalt und das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Air France antwortete umgehend, dass die Rückerstattung für die beiden stornierten Flüge vorgenommen wurde und innerhalb von 14 Tagen über die Kreditkarte erfolgen würde. Der Konsument bedankte sich beim Konsumentenschutz Verband Österreich und wies explizit darauf hin, dass dieser Erfolg nur durch das Eingreifen des Konsumentenschutz Verbandes Österreich zustande gekommen sei.