Der Konsument hatte am 29.01.2022 bei Qatar Airways einen Hin-und Rückflug München-Clark (Philippinen) - München gebucht, mit Voucher und Cash € 967,70 mit MasterCard bezahlt und dafür ein bestätigtes Ticket (Gesamtkosten € 3.111,-) für Abflug München 28.02.2022 mit Rückflug von Clark 31.10.2022 erhalten. Am 18.08.2022 änderte der Konsument das Rückflugdatum von Clark nach München und bezahlte dafür eine Umbuchungsgebühr von € 427.- mit MasterCard. Die Buchungsgebühr von € 427.- wurde von den Qatar Airways fälschlich zweimal abgebucht, wobei Herr O. sofort – sowohl per Email als auch telefonisch – den Irrtum aufzuklären versuchte. Da im Qatar Airways Office allerdings niemand erreichbar war, beauftragte Herr O. seine Bank, den einmal zu viel bezahlten Betrag von €427.- einmal zu stornieren. Offensichtlich durch einen Fehler im System wurde von den Qatar Airways der Rückflug - der ja bezahlt war -storniert, ohne eine Rücküberweisung vorzunehmen. Letztlich hatte der Konsument keinen Rückflug mehr und musste eine neue Buchung für rund USD 2267,80 vornehmen. Da dem Konsumenten am „Verlust“ seines Tickets bei den Qatar Airways keinerlei Verschulden traf, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um die Kosten für den Rückflug einzufordern.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen Kontakt mit den Qatar Airways auf und forderten die Rückflugkosten ein. In der Stellungnahme des Unternehmens wurde jedoch nicht auf das eigentliche Problem - den Ersatz der zusätzlichen Rückflugkosten - eingegangen, sondern lediglich auf die Doppelabbuchung. Trotz weiterer Klarstellung des Anliegens erfolgte bis Redaktionsschluss kein akzeptabler Lösungsvorschlag seitens des Unternehmens.