Kostenlose Kaffeefahrt nach Bratislava - Stornogebühr?
Gegenüber Frau K. sei seitens des Unternehmens Exklusiv-Touristik s.r.o.& co.KS eine Forderung in Höhe von € 75,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie im Dezember 2013 eine angeblich kostenlose Kaffeefahrt nach Bratislava gebucht und bei der Buchung € 50,- bezahlt. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass die Reise mit Kosten verbunden wäre. Da sie selbstständig keine Lösung habe finden können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, die Forderung gegen sie auszubuchen und die Geltendmachung weiterer Forderungen zu unterlassen. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen Exklusiv-Touristik s.r.o.& co.KS mit, dass die Konsumentin über einen Vermittler eine kostenlose Reise gebucht habe. Laut den AGB des Unternehmens hätte die Konsumentin eine Kaution zu bezahlten, die rein als Sicherung diene. Diese würde bei der Reise zurückerstattet und sei Grundvoraussetzung für die Reservierung eines genauen Termines. Das Unternehmen gab weiters an, dass Frau K., falls sie die Kaution nicht bezahlen wolle, den Vertrag schriftlich stornieren könne, in diesem Falle würden die Stornierungsgebühren nicht verrechnet und die Konsumentin müsste nichts weiter bezahlen. Der Betrag von € 50,- sei an den Vermittler bezahlt worden und könne daher nicht von der Exklusiv-Touristik s.r.o.& co.KS rückerstattet werden. Frau K. habe daraufhin die Reise schriftlich storniert. Die Exklusiv-Touristik s.r.o.& co.KS war bedauerlicherweise nicht mehr bereit, in dieser Angelegenheit zu antworten oder der Konsumentin die Stornierung des Vertrages sowie die Ausbuchung der Forderung zu bestätigen.