Unannehmlichkeiten durch Zeitverzögerung entstanden!
Frau P. habe im April 2014 zusammen mit ihrem Lebensgefährten einen Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien über die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG gebucht. Der Rückflug sei seitens der Fluggesellschaft um einen Tag verschoben worden und somit seien sowohl Frau. P als auch ihrem Lebensgefährten durch die Zeitverzögerung Unannehmlichkeiten entstanden (wie z. B. zusätzliche Unterbringung im Hotel, Kosten für Transport vom bzw. zum Flughafen, verpasste Teilnahme am Vienna City Marathon und somit der Verlust der geleisteten Startgebühr in Höhe von € 70,- usw.). Die Konsumentin habe daraufhin die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG ersucht, Wiedergutmachung bzw. Schadenersatz zu leisten, jedoch ohne eine positive Rückmeldung seitens des Unternehmens erhalten zu haben, weshalb sie die Hilfe des Konsumentenschutzes suchte. Leider konnte trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes keine positive Lösung gefunden werden. Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG war nicht bereit, dem Konsumentenschutz bzw. Frau P. zu antworten um Stellung zu beziehen, geschweige denn der Konsumentin entgegenzukommen.