Herr R. hatte zusammen mit einem Freund eine Kubareise über die Bye Bye GmbH von 27.2.2021 bis 21.3.2021 gebucht. Beide waren am Abreisetag pünktlich am Flughafen Wien Schwechat und wollten einchecken, als man am Flugschalter mitteilte, dass sie nicht auf der Passagierliste stünden und deshalb auch nicht mitfliegen könnten. Trotzdem buchte Herr R. im gleichen Reisebüro eine Reise nach Dubai, wobei seitens der Bye Bye GmbH mitgeteilt worden wäre, dass entstandene Kosten der ursprünglich gebuchten Reise wie Anreise, PCR-Test und Reiseversicherung ersetzt würden. Obwohl Herr R. auf Grund eines Fehlers seitens der Bye Bye GmbH eine Woche Urlaub zu Hause verbringen mussten, teilte man seitens der Bye Bye GmbH nach Übermittlung der in Verbindung mit der Kubareise entstandenen Kosten mit, dass lediglich die Kosten für den PCR Test übernommen würden. Da Herrn R. ursprünglich eine andere Entschädigungszusage erteilt wurde, wandten sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Zwar gestand die Bye Bye GmbH Fehler bei der Übermittlung der Flugreservierung nach Kuba ein und entschuldigte sich für dadurch entstandene Unannehmlichkeiten. Letztlich erklärte sie sich aber trotz vorangegangener Zusage nur bereit, die Kosten für den PCR-Test (insg. € 235.--) zu übernehmen - eine weitergehende Kulanz wurde mit der Begründung abgelehnt, dass etwa Leistungen wie Gebühren und Versicherungen auch nach der Stornierung einer Reise bestehen bleiben und der Versicherungsschutz bereits bestand. Herr R. hatte die frustrierten Aufwendungen selbst zu tragen und möchte nunmehr mit dieser Veröffentlichung andere Konsumenten entsprechend informieren.