Frau W. konnte nach einem schweren Sturz über eine Stiege ihren linken Arm nicht mehr heben. Nach einer Sehnen-Operation, mehrwöchigem Verband, einem Rehabilitations-Aufenthalt und jahrelanger physikalischer Therapie konnte die Schulterverletzung einigermaßen behandelt werden. Im Dezember 2019 reichte Frau W. die gesammelten Rechnungen bei der Wiener Städtischen Versicherung ein. Auf Nachfrage wurde Frau W. immer vertröstet, wegen Corona solle sie Geduld haben. Schlussendlich erstellte ein Sachverständiger der Wiener Städtischen Versicherung ein Gutachten und es wurde ihr mitgeteilt, die sei selbst an ihrem Unfall schuld und die Versicherung daher leistungsfrei. Frau W. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich.
Die Wiener Städtische Versicherung AG antwortete der Konsumentin direkt, dass keine Unfallkausalität nach den Richtlinien der privaten Unfallversicherung vorliege und sie daher auch keinen Anspruch auf eine Leistung habe. Frau W. zeigte sich erstaunt, zumal sie vor dem Unfall keine Beschwerden hatte. Auch verwundere sie, dass die Versicherungsgesellschaft sie bei Abschluss der Versicherung nicht untersucht habe, wo doch jetzt angeblich laut Versicherung "Vorschäden und Behinderungen" vorhanden seien, von denen Frau W. selbst nichts weiß. Auch sei sie verwundert, dass die Wiener Städtische monatelang nicht geantwortet habe und erst auf Nachfrage eines Versicherungsvertreters ein Gutachten erstellen ließ. Frau W. erwägt nun weitere Schritte.