Probleme mit der Rückerstattung der Flugticket-Kosten
Frau B. hatte im Jänner 2020 bei der Fluglinie Ryanair vier Tickets für die Strecke Wien-Lissabon und retour gebucht. Die Reise wäre für Anfang April 2020 geplant gewesen. Pandemiebedingt wurden die Flüge seitens der Fluglinie storniert. Die Fluglinie bot Frau B. Gutscheine mit der Option der Rückerstattung nach einem Jahr, an. Dieses Angebot nahm Frau B. damals an. Frau B. konnte die Gutscheine bislang nicht einlösen und wollte nunmehr den Betrag in der Höhe von rund € 870,- zurück erstattet bekommen. Sie kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine die Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Ryanair nahm zwar nicht Stellung, überwies jedoch Frau B. den aushaftenden Betrag.