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Anzahlung für eine wegen Covid abgesagte Reise nicht zurück erhalten

Herr T. hatte für eine bei der Firma Kreuzfahrt Safari GmbH gebuchte Reise eine Anzahlung in der Höhe von rund € 1.460,- geleistet. Da die Reise Corona-bedingt nicht stattfinden konnte wollte Herr T. seine Anzahlung zurück haben und da er mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn T zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Kreuzfahrt Safari GmbH antworte mit einer Stellungnahme, dass sie der falsche Anspruchsgegner sei. Sie sei demnach lediglich als Reisevermittler aufgetreten und nicht als Reiseveranstalter. Dies sei laut Angaben des Unternehmens bereits gerichtlich so geurteilt worden. Richtiger Anspruchsgegner sei die Firma Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH. Herr T. blieb bislang auf dem Verlust der Anzahlung in der Höhe von rund € 1.460,- sitzen.