ÖBB zeigen Verständnis in Corona-Zeiten
Frau M. buchte im August 2020 einen Kurzurlaub in Bad Ischl für Anfang Dezember. Durch die Corona-Einschränkungen wurde der Aufenthalt storniert. Die Konsumentin versuchte die Kosten für die im Voraus bezahlte Bahnreise von den ÖBB erstattet zu bekommen, wurde dabei jedoch zuerst im Kreis geschickt, um schlussendlich eine Absage für die Rückerstattung zu erhalten. Frau M. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte die Angelegenheit für Frau M. zufriedenstellend gelöst werden. In einer ersten Stellungnahme teilten die ÖBB mit, dass Sparschiene-Tickets sowie Sitzplatzreservierungen von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen seien. Angesichts der derzeitigen Situation wolle man Frau M. allerdings entgegenkommen und biete ihr einen Gutschein im Gegenwert ihrer Buchung mit 10-jähriger Gültigkeit an. Frau M. nahm das Angebot der ÖBB an und diese versandte den Gutschein umgehend per Post.