Lufthansa erstattete Flugpreis zuerst nicht
Herr H. hatte bei der Deutsche Lufthansa AG Flüge von Linz über Frankfurt nach Cancun und von San Jose über Mexico City zurück über Frankfurt nach Linz gebucht. Nach der Bekanntgabe einer Reisewarnung wurden die Flüge entsprechend umgebucht. Ende Juni 2020 wurde Herrn H. mitgeteilt, dass die Flüge ersatzlos gestrichen wurden. Seither versuchte Herr H. den Flugpreis in der Höhe von mehr als € 1.300,- zurück zu bekommen. Zu diesem Zwecks hatte er die Fluglinie nachweislich schriftlich kontaktiert und online mittels Kontaktformular ebenfalls nachweislich Kontakt aufgenommen. Bis November allerdings konnte Herr H. keine Rücküberweisung verbuchen und daher wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Anfang Dezember erhielt Herr H. nach mehreren Kontaktausnahmen durch den Konsumentenschutz Verband Österreich einen Korrekturbeleg und eine Überweisung in der Höhe von - nicht nachvollziehbaren - € 50,-. Herr H. urgierte den Gesamtpreis. Nach insgesamt dreieinhalb Monaten und einer schriftlichen Entschuldigung für die Verzögerung seitens der Deutsche Lufthansa AG hatte Herr H. das Geld schlussendlich auf seinem Konto.