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ÖBB wollten Gutscheine verfallen lassen

Frau K. hatte im März 2014 zu ihrem 60. Geburtstag ÖBB-Gutscheine geschenkt bekommen. Von diesen konnte sie nur wenige verbrauchen, da ihr Lebensgefährte im Jahr 2015 einen schweren Unfall hatte und in der Folge bis zu seinem Tod im Jahr 2018 ein Pflegefall war. Im Jahr 2020 hatte sich Frau K. einigermaßen von den Belastungen wieder erholt und beschloss die Gutscheine einzulösen. Am Wiener Hauptbahnhof wurde sie beim Versuch, ein Ticket mit den Gutscheinen zu erwerben, an die Servicestelle verwiesen. Diese nahm ihr die Gutscheine mit der Zusicherung ab, dass sie postalisch Ersatz zugesandt bekäme. Tatsächlich erhielt Frau K. eine Mitteilung, dass eine Verlängerung der Gutscheine nicht möglich sei. Sie reklamierte schriftlich und erhielt erneut eine abschlägige Antwort. In der Folge wandte sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Vermittlung. In ihrer sehr freundlichen und außerordentlich raschen Stellungnahme teilte die ÖBB Personenverkehr AG mit, dass man aufgrund der besonderen Umstände und in Kulanz bereit sei, Frau K. einen neuen Gutschein im Gegenwert der eingereichten Unterlagen und mit 10-jähriger Gültigkeit, auszustellen. Frau K. bedankte sich für die außerordentliche Kulanz der ÖBB-Personenverkehr AG, diese Entscheidung bereite ihr wirklich große Freude. Gleichzeitig bedankte sich Frau K. für die erfolgreiche Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung. Die ÖBB Personenverkehr AG teilte abschließend mit, dass die Gutscheine bereits mit der Post am Weg zu Frau K. seien.