Verlust des Reisegepäcks ermöglicht Schadenersatz
Frau B. habe bei dem Unternehmen Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug von Wien nach Kairo gebucht. Bei der Rückreise sei ihr Reisegepäck verloren gegangen, sodass nach Reklamation die Austrian Airlines AG eine Entschädigungssumme in der Höhe von € 695,- angeboten habe. Frau B. habe das Angebot der Austrian Airlines AG als zu gering erachtet, da der Koffer persönliche Gegenstände, die mit Erinnerungen auf ihren verstorbenen Ehemann verbunden worden seien, sowie teure Wertgegenstände, die entweder gekauft oder als Geschenk erhalten habe, beinhaltet habe. Leider sei die Austrian Airlines AG nicht bereit gewesen die Entschädigungssumme zu erhöhen, weshalb Frau B. sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens der Austrian Airlines AG eine Entschädigungssumme in der Höhe von € 773,- angeboten, welche Frau B. angenommen hat.