Flugverspätung, aber keine angemessene Entschädigung
Herr L. habe für Juli 2014 eine Reise für zwei Personen nach Teneriffa gebucht. Der Hin- und Rückflug sei mit der Fluggesellschaft "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" erfolgt. Laut Angaben des Konsumenten habe der Rückflug mit elf Stunden Verspätung stattgefunden. Die "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" habe Herrn L. eine Entschädigung in Höhe von € 400,- in Form einer Gutschrift angeboten. Diese Lösung habe ihn jedoch nicht zufriedengestellt, weshalb er eine Entschädigung von € 600,- pro Person gefordert habe. Da er aber keine positive Rückmeldung diesbezüglich erhalten habe, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutz-Verbandes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn L. gefunden werden. Die Fluggesellschaft war nicht bereit mehr als € 500,- Entschädigung pro Person anzubieten was den Konsumenten nicht zufriedenstellte. Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung bleibt seine Entscheidung.