Urlaubsbuchung mit Nachwehen
Herr Dr. F. hatte Ende August 2019 über die Internetplattform "ab-in-de-urlaub.de" eine Buchung für ein Hotel in Barcelona vorgenommen. Über diese Plattform hatte Herr Dr. F. bereits öfters erfolgreich Reisen und Unterkünfte gebucht. Auch dieses Mal erhielt er eine Buchungsbestätigung und verstand daher seine Bestellung als durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Buchung war Herr Dr. F. unterwegs. In der Folge erhielt er jedoch von der Firma "5vorflug" eine Zahlungsaufforderung mit einem 5-tätigen Zahlungsziel. Ein Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Transaktion war für Herrn Dr. F. zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich. Herr Dr. F. kam nach seinem Urlaub zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer Stellungnahme teilte die "5vorFlug Gmbh" mit, dass die Kreditkarte nicht belastet werden konnte. Daher wurde dem Kunden am selben Tag der Bestellung eine Rechnung zur Überweisung übermittelt und ein paar Tage später eine Erinnerungs-SMS versandt. Mangels Rückmeldung vom Onlineportal und vom Kunden wurde die Buchung "mahnstorniert". Herr Dr. F. teilte mit, dass all seine Versuche die undurchsichtigen Verknüpfungen der beteiligten Unternehmen zu durchschauen misslungen seien. Auch Anrufe bei den entsprechenden "Vertragspartnern" konnten keine Klärung herbeiführen. Auch habe er mittels E-Mail auf die Mahnung reagiert und niemals eine Antwort erhalten. Die "5vorFlug GmbH" teilte in einer weiteren Stellungnahme mit, dass man ein E-Mail und eine SMS an den Kunden versandt habe, als Beleg werden abfotografierte Bildschirmtexte angeführt. Herr Dr. F. wiederum teilte mit, dass beharrlich nicht auf seine Darstellungen eingegangen werde. "5vorFlug" verwies auf "ab-in-de-urlaub" und umgekehrt. Er als Konsument könne angesichts der Undurchsichtigkeit nicht wissen wer für ihn der richtige Ansprechpartner sei, vielmehr sei es unseriös für Kunden nicht erreichbar zu sein und dem Kunden daraus einen Strick zu drehen. Die "5vorFlug GmbH" bot Herrn Dr. F. eine Reduzierung der Forderung auf € 200,- an. Herr Dr. F. zahlte schlussendlich aus Angst vor Konsequenzen, obwohl er die Angelegenheit sehr gut dokumentiert hatte. Gleichzeitig teilte er den Firmen "5vorFlug GmbH", "ab-in-den-urlaub.de" und "Invia Travel Germany GmbH mit, dass ein unzufriedener Kunde ausreiche, um den Unmut zu potenzieren, was die betroffenen Firmen geschafft hätten.