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Ärger über beschädigtes Gepäckstück

Frau N. war im September 2019 mit der Swiss Air von Montreal über Zürich nach Wien gereist. Bei der Ankunft in Wien war ihr Gepäckstück verloren und Frau N. meldete den Verlust entsprechend den geltenden Vorschriften. Am Abend des selben Tages wurde ihr das Gepäckstück doch noch nach Hause geliefert. Der Koffer war allerdings beschädigt und Frau N. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte letztlich eine die Frau N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer ersten Stellungnahme legte die Swiss Air zwar bürokratische Hürden in Form von Ausweiskopien und Einverständniserklärungen in den Weg. In einer zweiten Stellungnahme teilte die Swiss International Air Lines Ltd. mit, dass man bestätige, mit der Konsumentin zwecks Lösung in Kontakt zu stehen. Mangels Vorliegen der ursprünglichen Rechnung für den Koffer musste die Konsumentin in ein Kofferfachgeschäft gehen, um den Schaden schätzen zu lassen. Die Swiss Air überwies in der Folge den entstandenen Schaden auf das Konto von Frau N.