Hotelbuchung war für eine Nacht eine bessere Pension
Im Jahr 2019 buchte Frau H. über Holiday Check eine Reise bei der Firma "Attika Reisen GmbH & Co. KG". Gebucht wurde ein 5-Stern-Hotel mit 7 Übernachtungen. Bei einer Zwischenübernachtung wurde Frau H. allerdings in einem schlechten Stadthotel mit Straßenlärm untergebracht. Sie beschwerte sich bei der Reiseleitung und diese erwiderte, dass es ja nur für eine Nacht sei und die anderen Hotels seit Monaten ausgebucht seien. Frau H. ging selbst in das angeblich ausgebuchte Hotel und erfuhr, dass es sehr wohl freie Zimmer gegeben hätte. Zurück in Wien verlangte Frau H. € 600,- zurück und wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung. In einer ersten Stellungnahme teilte die Firma Attika Reisen GmbH & Co. KG mit, dass man bei der örtlichen Reiseleitung eine Stellungnahme eingefordert habe und ersuche um Geduld. In einer zweiten Stellungnahme teile die Firma Attika Reisen GmbH & Co. KG mit, dass bei dieser Form von Reisen (Inselkombinationen) leider immer mit Zwischenübernachtungen gerechnet werden müsse. Man versuche grundsätzlich die Urlauber so rasch wie möglich an den Zielort zu bringen, da auch für den Reiseveranstalter ansonsten unnötig hoher Zusatzaufwand entsteht. Um das Urlaubserlebnis von Frau. H. nicht zu trüben sei man bereit die erste Zwischenübernachtung in der Höhe von rund € 330,- zu refundieren und man runde diesen Betrag auf € 400,- auf. Frau H. war mit dem Angebot einverstanden und bedankte sich für die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung.